Genossenschaft

Gemeinsam zum Ziel – die Genossenschaft

Wir haben für wohnenPlus die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft gewählt, weil sie unserem Prinzip der gemeinsamen Verantwortung am besten entspricht. Wir möchten unsere Wohnprojekte gemeinschaftlich und selbstbestimmt entwickeln und realisieren. Der Wert der Unternehmung liegt in der Verwirklichung unserer Idee vom guten Miteinander, nicht in der Höhe der Rendite. Der gemeinsame Weg zum Wohnprojekt ist uns ebenso wichtig wie das Ergebnis.

Jedes Mitglied erwirbt einen oder mehrere Anteile an der Genossenschaft.  Damit ist er oder sie Miteigentümerin des gesamten Genossenschaftseigentums und stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung. Dabei gilt: Eine Stimme pro Mitglied – unabhängig von der Zahl der Genossenschaftsanteile. Diese Einlage bleibt Eigentum des Mitglieds und wird bei einem eventuellen Austritt wieder ausbezahlt.

Das Genossenschaftsmitglied ist nicht Eigentümer einer einzelnen Wohnung. Die Wohnungen der Genossenschaft stehen bei entsprechender Verfügbarkeit grundsätzlich nur Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung. Wenn Sie eine Genossenschaftswohnung nutzen wollen, müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Pflichtanteil zusätzliche Anteile erwerben. Im Unterschied zum freien Wohnungsmarkt bleiben die Nutzungsentgelte in Genossenschaftswohnungen dauerhaft niedrig, da die Genossenschaftshäuser der Spekulation entzogen sind.

Mitglied der Genossenschaft und damit Anteilseigner kann auch werden, wer kein oder noch kein Wohninteresse hat. Eine eingetragene Genossenschaft ist eine sichere Geldanlage. Sie wird vom Genossenschaftsverband regelmäßig auf sachgerechte Geschäftsführung und Mittelverwendung geprüft.

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